KNOCHENENTZÜNDUNG
Entzündung von Knochen
Eine sehr wichtige Vorbemerkung:
Die wichtigste Waffe der
speziellen Schmerztherapie ist die therapeutische Lokalanästhesie, also die
Behandlung mit einem (lang wirkenden) örtliche Betäubungsmittel in Form von
Infiltrationen und Nervenblockaden. Sind die Schmerzen auf eine Entzündung
zurückzuführen, wie bei dieser Erkrankung, so ist diese Behandlung nicht nur
symptomatisch (= also nicht nur auf das Krankheitszeichen
"Schmerz") ausgerichtet, sondern auch kurativ (=
heilend), da diese Therapie im behandelten Bereich neben der
Schmerzunterdrückung auch zu einer enormen Durchblutungssteigerung führt und
unter einer guten Durchblutung heilen entzündliche Prozesse sicher ab, eine
uralte medizinische Weisheit. Wird die Entzündung durch Erreger (z.B. Bakterien)
verursacht, so führt die gesteigerte Durchblutung dazu, daß die verabreichten
Antibiotika nunmehr bei den Erregern auch "ankommen" und diese vernichten
können.
Daß Lokalanästhetika (=
örtliche
Betäubungsmittel) auch entzündungshemmend wirken, ist zwischenzeitlich
wissenschaftlich erwiesen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, so klicken
Sie hier.
Nun aber zum eigentlichen Thema
Mit dem Begriff "Knochenentzündung" (vom Mediziner als Osti tis oder Ostei tis bezeichnet) ist die Entzündung von Knochen, also der Kn ochenmasse gemeint, und nicht etwa die Knochenmarkentzündung oder Knochenhautentzündung.
Ein Knochen besteht aus einer äußeren, kompakten Kn ochenmasse. Weiter innen befinden sich kleine Kn ochenbälkchen, die ein schwammartiges Füllmaterial bilden und den Knochen sehr festigen.
Wie entsteht eine Knochenentzündung (Os titis, Os teitis)?
Da ein Knochen sehr gering durchblutet ist, erfolgt eine Infektion (= Eindringen von Krankheitserregern wie Bakterien oder Viren) i.d.R. nicht hämatogen (= durch Absiedelung aus dem Blut) wie hauptsächlich bei der Knochenmarksentzündung, sondern iatrogen (= durch ärztlichen Eingriff verursacht, z. B. Operationen) oder nach einem Trauma (= Verletzung). Die Gefahr ist allerdings groß, daß eine Knochenentzündung im weiteren Verlauf auch auch die Knochenhaut (Periostitis) und das Knochenmark (Osteomyelitis) übergreift, bedingt durch die räumliche Nähe.
Eine Entzündung von Knochen geht mit folgenden Symptomen (= Krankheitszeichen) einher:
Bei Beteiligung des Kn ochenmarks kann es darüber hinaus zu einer schweren Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens (bis hin zu einer Sepsis (= Blutvergiftung)) kommen.
Eine Knochenentzündung kann auch auf benachbarte Gelenke übergreifen.
Untersuchungen bei Verdacht auf Knochenentzündung:
Wenn eine Eiteransammlung (Abszeß) nachweisbar ist kann diese zum Nachweiß bzw. Bestimmung des Erregers punktiert (= Gewebe-/Flüssigkeitsentnahme mit einer Kanüle) werden.
Zur Therapie der Knochenentzündung
(Entzündung von Knochen) werden nach vorheriger Austestung hochdosiert
Antibiotika gegeben.
Besonders bei Beteiligung des Kn
ochenmarks ist häufig eine radikale
Ausmuldung des Kn
ochens, Spüldrainage und Ruhigstellung durch Fixateur externe
erforderlich.
Das Problem ist, daß Kn
ochengewebe relativ schlecht durchblutet
ist, so daß die körpereigenen Abwehrmechanismen kaum zu Tragen kommen. Die
schlechte Durchblutung behindert natürlich auch eine Antibiotika-Therapie und so
kommt es nicht selten zu einer Chronifizierung
(= langsam, schleichender
Verlauf).
Zur Schmerz- und Ursachenbekämpfung im
Bereich der unteren Körperhälfte (von einer Knochenentzündung besonders
in Kombination mit einer Knochen markentzündung) sind
hauptsächlich die
Beine
betroffen) eignet sich die längerfristige, kontinuierliche epidurale
(= rückenmarknahe)
Blockade mit Katheter(*siehe
unten).
Diese Methode hat den großen Vorteil, daß es neben der erwünschten
Unterbrechung der Schmerzreizleitung durch gleichzeitige Blockade vegetativer
(= das unwillkürliche
Nervensystem betreffende)
Nerven
zu einer
Sympathikolyse (=
Weitstellung der Blutgefäße) und
damit zu einer sehr deutlichen Mehrdurchblutung kommt, wie sie systemisch
medikamentös (= durch Arzneimittel, die im ganzen Körper wirken)
nicht zu erreichen ist. In dieser Situation
ist es dann äußerst sinnvoll nochmals eine (ausgetestete) Antibiotika-Behandlung
durchzuführen weil jetzt das Antibiotikum auch die Erreger erreicht. In diesem
Sinne ist diese
Blockadebehandlung bei Knochenentzündung geradezu kurativ
(= heilend).
Bei der chronische n Knochenentzündung am Unterschenkel kann man im Rahmen der therapeutischen Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika) zur Durchblutungsverbesserung zusätzlich auch Lidocain 2% serienmäßige mittels intraarterieller Injektionen in die A. femoralis verabreichen, so z.B. 2-3 mal täglich 1-1,5ml (= 20-30 mg) im Abstand von 8-12 Stunden über 10 Tage. Ist der Arm betroffen, was relativ selten vorkommt, wird das Medikament in die A. brachialis (= Arm schlagader) gespritzt. Dabei gelangt das örtliche Betäubungsmittel in die sog. Endstrombahn dort zu der gewünschten Gefäßerweiterung bei gleichzeitiger Schmerzlinderung. Selbst wenn die Blutader nicht genau getroffen wird, tritt trotzdem eine gefäßerweiternde Wirkung ein, da um das Blutgefäß herum sympathische (= Teil des unwillkürliche Nervensystem betreffende) Nervenfasern verlaufen. So wird z.B. in der Neuraltherapie aus diesem Grunde bewußt um das Gefäß herum infiltriert.
Als hilfreich hat sich auch eine Infusionsserie mit Lidocain 2% (= ein mittellang wirkendes, örtliches Betäubungsmittel) erwiesen. Dabei werden unter Pulskontrolle (Monitor) in aufsteigender Dosierung jeweils 50, 100 u. 150 mg gelöst in 200 ml Kochsalz 0,9% mit Hilfe einer Infusionspumpe (z.B. Infusomat) innerhalb eine Stunde verabreicht, wobei sicherheitshalber ein Abstand von 24 Stunden zwischen den einzelnen Infusionen eingehalten werden sollte.
Bei einer chronische n Knochenentzündung im Bereich des distalen (= weiter entfernt von der Körpermitte) Unterschenkels oder Fuß es bewirkt auch die kontinuierliche Blockade des Nervus ischiadicus (* siehe unten) eine kräftige Sympath ikolyse (= Weitstellung der Blutgefäße) und damit eine sehr deutliche Mehrdurchblutung. Der Vorteil dieser Methode ist das geringere therapeutische Risiko.
Wenn Schmerzen bei bei einer Knochenentzündung längerfristig bestehen, so ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich psychologisch /psychotherapeutische Interventionen erfolgen.
* Bei der sog.
kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird ein dünner
Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen
Nerven
eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle
hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über
diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen
Dosis, das
Lokalanästhetikum
(= örtliche Betäubungsmittel)
völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des
örtlichen Betäubungsmittels durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe
angeschlossen werden. Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die
eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß
bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Ner
ven betroffen sind, woraus, wie oben
schon ausgeführt, eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies
ist der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei
Schmerzen, die auf
entzündliche oder auch degenerative Prozesse zurückzuführen sind, hilfreich ist.
Nach neueren Erkenntnissen kann diese intensive Blockadetherapie das sog.
Schmerzgedächtnis löschen, auch bei
Schmerzen aufgrund
einer Knochenentzündung.
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).
Jetzt noch gute Nachrichten:
Laut Bundesregierung (http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st
) haben seit dem 1.4.2007
alle
gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine
Rehabilitation und
können sich ihre
Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen.
Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen.
Danach hat ein Schmerzpatient
ein Recht darauf, in einer
schmerztherapeutischen Klinik
behandelt zu werden.
Hier
gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel) (Pressemitteilung dazu:
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik). Mittlerweile gibt es diesbezüglich
zwei weitere Urteile, so vom
Landessozialgericht Hamburg:
http://www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht2
(Pressekommentar dazu:
https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik)
und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in
nur 23 (!!) Tagen:
www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht1.
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Aktualisiert:>20.05.2008</>
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